Studierendenvertretung an der RUB

AStA der Ruhr Uni Bochum

Am 17. November 2011 wollen Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende wieder bundesweit für bessere Lernbedingungen auf die Straße gehen. Auch in Bochum hat sich ein Bildungsstreik-Bündnis gegründet, das für den Aktionstag mobilisiert und eine Demonstration organisiert.

Auch der AStA der Ruhr-Uni Bochum unterstützt die Demonstration, die dieses Mal unter dem Motto „Geld für Bildung, statt für Banken und Konzerne! Für selbstbestimmtes Leben und Lernen!“ steht.

Zwar konnte die Bildungsstreik-Bewegung in NRW bereits die Abschaffung der Studiengebühren und Kopfnoten erkämpfen, aber viele weitere Forderungen bleiben weiterhin unerfüllt. „Gerade die Forderung nach Abschaffung der Zugangsbeschränkungen (NC) – auch bei den Masterplätzen – wird ignoriert, obwohl sich durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht die Situation dramatisch verschärft hat“, sagt Jan Holthuis, Referent für Hochschul- und Bildungspolitik im AStA der RUB. „Ebenso leiden viele Studierenden noch immer unter den Anwesenheitspflichten – besonders die, die zusätzlich zum Studium nebenbei jobben gehen müssen. Und das, obwohl das Wissenschaftsministerium NRW die Anwesenheitspflicht nur in Sonderfällen für zulässig hält.“

Die Demonstration startet am 17. November um 9:30 Uhr am Bochumer HBF.

Das Thema Anwesenheitspflicht, wann diese rechtlich fundiert und wann sie als Einschränkung der Studierfreiheit unzulässig ist, bleibt aktuell. Um einige Fragen zum Thema zu klären, versandte das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes NRW einen Brief, der folgende Feststellungen macht:

 1. Anwesenheitspflichten bedürfen einer rechtlichen Grundlage in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Dozenten dürfen Anwesenheitspflichten nicht „auf eigene Faust“ einführen.

Ob so eine rechtliche Grundlage in im eigenen Studiengang existiert, erfragt man am besten beim jeweiligen Fachschaftsrat.

 2. Anwesenheitspflichten sind nur dann zulässig, wenn der Lernerfolg  nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann (z. B. durch selbstständiges Lernen oder private Lerngruppen).

Das ist i.d.R. bei Laborpraktika der Fall; bei normalen Vorlesungen müssten Anwesenheitspflichten jedoch unzulässig sein.

Bei Interesse könnt ihr euch hier den Originalbrief herunterladen und die Bestimmungen nachlesen!

Du hast einen Schein nicht bekommen, da Du mehr als zwei Mal gefehlt hast?

Du wurdest zu einer Klausur oder einer anderen Prüfung nicht zugelassen, da Dein Name nicht oft genug auf der Anwesenheitsliste stand?

Du willst das nicht auf Dir sitzen lassen?

Foto von flickr by AndiH

Dann melde Dich bei uns im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) beim Referat für Hochschul- und Bildungspolitik! In den vergangenen Monaten sind im AStA mehrere Beschwerden zum Thema Anwesenheitspflicht eingegangen. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den nervigen Listen an der RUB ein Ende zu setzen. Dies soll mithilfe einer Klage vor dem Verwaltungsgericht geschehen. Gemeinsam mit der FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) haben wir ein Gutachten erstellen lassen, das die Einschränkung der Studierfreiheit durch die Anwesenheitspflicht offen legt. Auch um einen guten Anwalt haben wir uns bereits gekümmert. Den finanziellen Aufwand für die Klage übernimmt der AStA. Jetzt brauchen wir vor allem eines: Deine Unterstützung bei der Aktion. Melde Dich einfach und erzähle uns, wie Du durch die Anwesenheitspflicht in deinem Studium eingeschränkt wurdest.

Lernen – wie, wo und wann ich will!