Nutzungsmöglichkeit und Bedingungen des SemesterTickets

Das Semesterticket für den VRR ist im Prinzip dein Studierendenausweis. Auf der Rückseite der Plastikkarte befindet sich ein weißer Streifen (silbern auf der alten Version). An den Terminals in der Univerwaltung wird hier das aktuelle Semester und die Aufschrift „Freie Fahrt im VRR“ gedruckt. (Es gibt unterschiedliche Terminals für den weißen bzw. den silbernen Streifen). Gedruckt wird natürlich nur, wenn ihr ein paar Tage vorher auch den Semesterbeitrag überwiesen habt.

Das Semesterticket gilt im gesamten südlichen VRR-Gebiet (rote Markierung) und es können alle Verkehrsmittel (Nahverkehrszüge 2. Klasse, Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Schwebebahnen, Hochbahnen) benutzt werden. IC/EC, ICE, dürfen grundsätzlich nicht benutzt werden, es sei denn diese Züge werden aufgrund der üblichen Verspätungen der REs und RBs für VRR-Tickets freigegeben. Für Fahrten außerhalb des VRR kann jetzt das Semesterticket-NRW genutzt werden. Ganz offiziell ist das Semesterticket nur gültig, wenn du auch einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Führerschein, Pass) dabei hast.
Achtung: Besondere Regelungen im alten Bereich der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN)
Seit dem 01.01.2012 bilden die Vehrkehrsgemeisnchaften VRR und VGN einen gemeinsamen Tarifraum. Das macht die Tarisstruktur zwar deutlich einfacher, dennoch gibt es für diesen Bereich einiges zu beachten:
Obwohl dieses Gebiet nun zum VRR gehört, ist unser VRR-Semesterticket dort nur eingeschränkt gültig.
Personen – und Fahrradmitnahme sind z.B. Nicht vorgesehen, um keine Mindereinnahmen zu erzielen.
Für Fahrten in das nördliche, ehemalige VGN-Gebiet, ist es sehr empfehlenswert das NRW-Semesterticket mitzuführen um Problemen mit der Gültigkeit des VRR-Tickets aus dem Weg zu gehen.
Fahrradmitnahme
Du kannst im VRR mit Deinem Semesterticket zu den freigegebenen Fahrradmitnahmezeiten kostenlos ein Fahrrad mitnehmen. Beachtet dazu folgende Hinweise:
In allen zum VRR-Tarif zugelassenen Zügen mit Gepäckwagen / Gepäckabteil von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss.
In S-Bahnen, RegionalExpress (RE), RegionalBahn (RB) sowie allen übrigen zum VRR-Tarif zugelassenen Zügen ohne Gepäckwagen / Gepäckanteil: Montag bis Freitag: außer von 6.30 – 9.00 Uhr ganztägig Samstags, Sonntags, Feiertags: ganztägig
In Stadtbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen: Montag bis Freitag: von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss Samstags, Sonntags, Feiertags: ganztägig
Diese Regelung gilt nur für den südlichen VRR (rot umrandeter Bereich), darüberhinaus muss ein Zusatzticket gekauft werden.
Personenmitnahme
Weiterhin ist es möglich kostenlos eine weitere Person mitzunehmen. Die Personenmitnahme ist jedoch nur werktags ab 19 Uhr und an Wochenenden, an Feiertagen und am 24.12. und 31.12. ganztägig im gesamten VRR-Gebiet möglich.
Auch die Personenmitnahme ist auf den rot umrandeten bereich beschränkt
Anruf-Sammel-Taxi
Du kannst auch Anruf-Sammel-Taxen (AST) zu einem ermäßigten Preis pro Fahrt nutzen.
„AnrufSammelTaxis“ haben Haltestellen und einen Fahrplan, wie andere öffentliche Verkehrsmittel auch. Gefahren wird jedoch, genauso wie beim normalen Taxi, nur dann, wenn es bestellt wird. Zusammen mit der Bochumer Taxigenossenschaft ergänzt das AST den ÖPNV in Zeiten und Gebieten mit schwacher Nachfrage.
Besonderer Vorteil des Angebots: Aussteigen kann man nicht nur an den 33 AST-Haltestellen selbst, sondern rund 500 Meter um sie herum, so dass Ihr unter Umständen direkt bis vor die Haustür gebracht werden könnt. Gegen einen geringen Aufpreis bringt Euch das Taxi natürlich auch an ein weiter entfernteres Fahrziel.
Das AST gibt es zurzeit in den Bochumer Stadtteilen Weitmar, Linden/Dahlhausen und Querenburg auf folgenden Strecken:
Mehr Informationen auf den bogestra-Webseiten.
Außerhalb von Bochum gibt es unterschiedliche Regelungen. In manchen Gebieten ist das AST auch kostenlos. Erkundige dich deswegen beim jeweiligen Verkehrsbetrieb vor Ort über die Regelungen .
Wann gilt das Semesterticket genau?
Das Ticket ist jeweils gültig vom 01.04 bis zum 31.09 für ein Sommersemester und vom 01.10 bis zum 31.03. für ein Wintersemester. Also denkt daran, euch rechtzeitig zurückzumelden und den Fahrausweis verlängern zu lassen.
Falls du dein Ticket vergessen hast und kontrolliert wirst, so gilt dies nicht als Schwarzfahren. Du musst später dein Semesterticket vorzeigen und eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro zahlen.
Schlichtungsstelle
Bei Problemen rund um den Nahverkehr schaltet sich auf Anfrage die Schlichtungsstelle Nahverkehr ein. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist eine unabhängige Einrichtung, die aus Mitteln des Landes NRW sowie aus Beiträgen der Vereinsmitglieder finanziert wird. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen an. Die Schlichtungsstelle wird kostenlos tätig und schlichtet außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast.
Ihr erreicht die Schlichtungsstelle unter 0211/3809380 oder info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de.
http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/UNIQ128038990130085/doc12270A.html
Es gelten folgende Regelungen in benachbarten Tarifzonen
Im VGM-VRL: ÖPNV-Verkehrsmittel können genutzt werden bis zum Wohnort. (schnellste Verbindung, keine DB-Züge)
Im VRS: ÖPNV-Verkehrsmittel können genutzt werden bis zum Wohnort. (schnellste Verbindung, auch DB-Nahverkehr)
Wenn du das ausgedruckte NRW-Semesterticket dabei hast, bist du auch in diesem Bereich mobil und darfst auch ganz normal in den DB-Zügen fahren.
Geltungsbereich des Semestertickets im VRR
Das VRR Semesterticket gilt im rot umrandeten Bereich.
Wenn Du in einem Grenzgebiet wohnst oder dorthin fahren möchtest, empfiehlt es sich das NRW-Semesterticket auszudrucken. Damit fährst du sorgenfrei im Grenzbereich und musst keine unangenehmen Diskussionen fürchten.
Geltungsbereich des NRW-Semestertickets
Historie des Semestertickets
Das Ticket wurde Anfang der neunziger Jahre als Beitrag zum Umweltschutz eingeführt. Die Initiative dazu kam vom AStA, beschlossen wurde es mehrmals mit mehr als neunzigprozentiger Zustimmung durch eine Univollversammlung.
Mit durschlagendem Erfolg: Seit Einführung hat sich der Anteil der Bus- und BahnfahrerInnen unter den Studierenden mehr als verdoppelt. Waren es noch 1991 nur 15 Prozent, kamen nach der Einführung des Tickets im Jahre 1993 schon 40 Prozent mit Bus und Bahn zur Universität.
Dass es bis jetzt nicht mehr geworden sind, liegt an den vielfach nicht besonders guten Bus- und Bahnverbindungen im Ruhrgebiet. Im Uniumfeld sind sie gar nicht schlecht, besonders die U35 zum Hauptbahnhof ist schnell und fährt sehr häufig. Von dort aus weiterzukommen, kann sich aber vor allem dann als Problem erweisen, wenn man in eine der kleineren Städte will. Die ASten im Ruhrgebiet setzen sich aber für Verbesserungen ein.
Das Konzept des Semestertickets beruht auf dem Solidarprinzip, bei dem ein Zwangsbeitrag von allen Studierenden erhoben wird. Der Vorteil ist der, im Vergleich zu anderen Fahrausweisen, niedrige Preis.
Regelungen für Urlaubssemester, Behinderte und soziale Härte
Alle, denen es Schwierigkeiten bereitet, den Semesterbeitrag zu bezahlen, möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, den Härtefallfonds des AStA in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu bekommt ihr in den AStA-Referaten für Ökologie, Fireden und Verkehr sowie Service und Soziales.
Ausgenommen von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterticket-Beitrages sind Gast- und Zweithörende, Studierende im Urlaubssemester, Behinderte, die sowieso schon frei fahren können oder aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können, oder Studierende, die sich aus Studiengründen nachweislich außerhalb des Gültigkeitsbereiches aufhalten.
Bei Urlaubsemester, Gast- Zweithörenden und Behinderten wird von vornherein nur der ermäßigte Semesterbeitrag erhoben (Nachweise sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung vorzulegen). Studierende, die sich nachweislich (z.B. Praktikum) außerhalb des VRR aufhalten, bekommen ihren Semesterticket-Beitrag im AStA auf Antrag erstattet.
Weitere Fragen?
Das Referat für Service, Mobilität und Wohnen hilft dir gerne weiter!
Deine Fragen kannst du ebenfalls gerne richten an verkehr[at]asta-bochum[dot]de
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