AStA der Ruhr Uni Bochum
14 Nov
Erfolgreich verliefen die letzten Gespräche des AStA mit der Bogestra. Im Vergleich zum Sommersemester 2011 wird die Bogestra ihr Angebot in den Spitzenzeiten zwischen 8 Uhr und 10 Uhr nochmals steigern. Dies ist auch dringend nötig, denn die Verkehrssituation an der RUB ist fatal:
Überfüllte U-Bahnen, zu wenige Parkplätze und eine schlechte Radverkehrsanbindung gestalten den Weg zur Uni alles Andere als entspannt.
Taktverkürzung
Nachdem die Bogestra am Semesterbeginn in der Zeit von 7 bis 9 Uhr auf ein „3 Minuten – 3 Minuten – 6 Minuten Model“ umgestiegen ist, wird zusätzlich ein „3-3-3“ Takt in der Zeit vor 10 Uhr eingeführt. Für Erleichterung haben wir auch am Nachmittag gesorgt: Vor 16 Uhr wird eine zusätzliche Bahn eingesetzt, die durch ihre Kapazität von 350 Fahrgäste für eine spürbare Entlastung auf dem Bahnsteig sorgen wird. Der neue Fahrplan gilt ab dem 14.11.2011 von Montag bis Freitag. Damit fährt die U 35 in den Morgenstunden am technischen Maximum, da der ganze U-Bahn-Fuhrpark eingesetzt wird.
„Wir sind froh, dass die Bogestra auf unsere Forderungen reagiert hat. Seit dem Semesterbeginn waren die Zustände in der U 35 nicht mehr tragbar. In vertrauensvollen Gesprächen wurden mehrere Varianten debattiert und angesprochen. Mit der jetzt gefunden Lösung erhöht die Bogestra ihr Angebot in den Morgenstunden um über 60% im Vergleich zum Sommersemester“ so die AStA-Vorsitzende Laura Schlegel. „Allerdings sind das nur die ersten Schritte zu einer verbesserten Anbindung der RUB an Bus und Bahn. Falls die nun gefundene Lösung nicht ausreicht, müssen weitere Maßnahmen folgen.“
Shuttlebus zur RUB?
Auf der letzten Gesprächsrunde zwischen dem AStA, der Bogestra und der Stadt Bochum war auch die Einführung eines Shuttlebus-Service zwischen dem Hauptbahnhof und der RUB ein Thema. Hier ist eine erste Probefahrt mit allen Beteiligten erfolgt. Die Ergebnisse werden jetzt ausgewertet und fließen in die Überlegungen zu einem neuen Verkehrskonzept ein, das die Situation langfristig verbessern soll.
Doppelter Abiturjahrgang
Die Dringlichkeit eines verbesserten Verkehrskonzepts wird schnell ersichtlich, da ab dem Wintersemester 2013 an der RUB mit ca. 4000 Studierenden mehr zu rechnen ist. Die jetzt schon am Limit fahrende U 35 wird hier kaum das einzige direkte öffentliche Verkehrsmittel vom Hautbahnhof bleiben können. Deswegen ist ein Busshuttle nötig. Darüber hinaus muss die Anbindung per Fahrrad attraktiver gestaltet und die Parkplatzproblematik entschärft werden.
27 Okt
Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland leben vegetarisch. Etwa 500.000 ernähren sich vegan, verzichten auf Milch, tierische Fette und Eiweiße. Vegetarische Alternativen sind in den Gastronomiebetrieben des Akademischen Förderungswerks (AKAFÖ) seit langem an der Tagesordnung. In der großen Mensa der Ruhr-Universität folgt jetzt auch ein regelmäßiges veganes Angebot.
Nach einigen Kundenwünschen in diese Richtung hat das AKAFÖ in der Cafeteria des Unigebäudes GB vor knapp drei Jahren vegane Speisen ins Angebot genommen. Brötchen und Bagel mit veganen Aufstrichen, Soja-Drinks und veganer Pudding können dort seitdem täglich bestellt werden. Im Mai besuchte außerdem der vegane Fernsehkoch Björn Moschinski das Team der RUB-Mensa und hielt einen Workshop zum veganen Kochen ab. Das Ergebnis wurde den Kunden am nächsten Tag im Aktionsbereich vorgestellt: Es gab ein veganes Frikassee mit Reis und Salat.
Um dem wachsenden veganen Kundenstamm beim Mittagessen in der Mensa stetiger gerecht zu werden, ist dort ab sofort mindestens einmal die Woche ein veganes Angebot auf dem Speiseplan. Hartweizen-Nudeln mit veganer Bolognese sind an der Nudeltheke täglich zu haben.
Für das vegane Angebot hat die Produktionsleitung auch den bestehenden Speiseplan noch einmal genau unter die Lupe genommen und herausgefunden, dass Gerichte wie etwa der Graupeneintopf bereits ohne tierische Inhaltsstoffe auskommen. Weitere vegane Mensagerichte, die in den nächsten Wochen auf dem Plan stehen, sind etwa: Tofupfanne „Griechischer Art“, Sauerkrauteintopf oder Chili Sin Carne.
Damit die Gerichte für Veganer_innen leicht zu erkennen sind, sind sie auf dem Speiseleitsystem im Mensafoyer und an den Ausgabetheken selbst mit einem Sonnenblumen-Symbol gekennzeichnet. Mittelfristig soll auch der Online-Speiseplan auf der Homepage so umgestellt werden, dass er vegane Gerichte anzeigt und so den Mensagang auch für diese Kundengruppe besser planbar macht.
20 Okt
Ab kommenden Woche findet die AStA-Sitzung, das beschlussfassende Gremium des AStA, wöchentlich mittwochs um 16 Uhr im NA 02/257 statt. Anträge, die nicht persönlich vorgestellt werden können, bitte bis spätestens 14 Uhr des Sitzungstages an vorsitz [at] asta-bochum.de senden! Ansonsten kann der Antrag erst eine Woche später bearbeitet werden.
15 Aug
Außer neuen PraktikantInnen sucht Chancenwerk geeignete BewerberInnen für die Schulkoordination und IntensivkursleiterInnen für die Fächer Mathematik und Englisch!
Gesucht: Praktikant/in zur Unterstützung der Vereinsorganisation

Hintergrund:
Der gemeinnützige Verein Chancenwerk e.V. wurde 2004 mit dem Ziel gegründet, Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund auf ihrem Bildungsweg zu fördern. Mittlerweile unterstützt der Verein Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen deutschlandweit.
Aufgaben:
Folgende Aufgabenbereiche umfasst die Unterstützung der Vereinsorganisation u.a.
Einsatzort:
Unser Büro an der Ruhr-Universität Bochum
Lernziele:
Eine Mitarbeit bei Chancenwerk e.V. vermittelt:
Voraussetzungen:
Mindestens 6 Wochen; ein Praktikum für mehrere Monate ist ebenfalls möglich. Erfahrungen in der Verwaltungsarbeit, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Anwendungskenntnisse von MS-Office, Eigenständigkeit, Flexibilität, Offenheit, freundliche Erscheinung, Team- und Kritikfähigkeit.
Bewerbung: Bitte schicke deine aussagekräftige Bewerbung inklusive Lebenslauf bis 02.September 2011 per E-Mail an serife.vural@chancenwerk.org
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.chancenwerk.org, telefonisch unter
0234-3226337 oder unter serife.vural@chancenwerk.org
1 Aug

Die aktuelle Ausgabe der Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung richtet sich vor allem an StudienanfängeInnen und heißt sie willkommen. Die bsz gibt einen kleinen Überblick über die Ruhr-Uni und die Stadt Bochum. In Du Kind der Sechziger wird über die politische Landschaft auf dem Campus berichtet. Der Allgemeine Studierendenausschuss spielt als Vertretung der Studierenden eine wichtige Rolle, in seiner Unterstützung des Bildungsstreikes wurde deutlich, dass sich politisches Engagement lohnen kann: Die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen sind endlich Geschichte. Weitere Themen in der 880. bsz-Ausgabe sind:
Die bsz #880 gibt es während der Einschreibungen in Printform an der RUB. Schon jetzt ist sie im Online-Archiv als pdf und unter www.bszonline.de verfügbar.
20 Jul
Foto von orarewedancer auf flickr
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) des 44. Studierendenparlaments ist inzwischen seit einem Semester im Amt – höchste Zeit, ein erstes Resümee über die bisherige Arbeit zu ziehen. Seit sich der aktuelle AStA, der von einer Koalition bestehend aus Grüner Hochschulgruppe (GHG), Linker Liste (LiLi), der Liste Schöner Wohnen in Bochum (SWIB) und zwei unabhängigen ParlamentarierInnen getragen wird, am 30. März konstituiert hat, ist einiges passiert. Dieser Text ermöglicht selbstverständlich nur einen kleinen Einblick in die Highlights der vergangenen Monate – tagesaktuelle Infos über die Arbeit der Studierendenvertretung findet ihr auf der AStA-Homepage!
Politischer Dienstag und kritische Seminare
Von den Revolutionen in der arabischen Welt bis zum Eigentumsbegriff im Computerzeitalter deckte der Politische Dienstag (PolDi) vielfältige Themen ab. Vor allem mit brisanten Vorträgen zu den Grauen Wölfen oder studentischen Verbindungen lockte die wöchentliche Veranstaltungsreihe bis zu 90 BesucherInnen pro Abend an. Das Referat für Kritische Wissenschaft rundete das politische Bildungsangebot des AStA mit einem Lesekreis zur „Dialektik der Aufklärung“ und Wochenendseminaren zu Adornos Moralphilosophie und linker Bolschewismuskritik ab.
Vernetzung studentischer Hilfskräfte
Das Referat für Hochschulpolitik rief im vergangenen Monat eine Vernetzung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte ins Leben. Gemeinsam mit dem Verein zur Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses (VVwN) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wird der AStA die studentischen Arbeitnehmerinnen über ihre Rechte aufklären und sich für die Verbesserung der prekären Arbeitsverhältnisse einsetzen.
Sommerfest und kein Poetry-Slam
Trotz des anfänglich schlechten Wetters war das Campusfest im Juni ein voller Erfolg. Auf dem Nordforum, das vom AStA-Kulturreferat organisiert wurde, fanden neben einer großen Bühne auch zahlreiche Stände von studentischen Initiativen und Fachschaftsräten Platz. Ein Bierwagen vervollständigte die Rahmenbedingungen für eine großartige Party bis tief in die Nacht. Unter dem Titel „Das ist kein Poetry-Slam!“ organisierten die KulturreferentInnen zwei Wochen später eine wahnsinnig gut besuchte Lesung mit Torsten Sträter und Tobi Katze.
Campussanierung und Parkplatznot
Das Referat für Ökologie und Verkehr beschäftigte sich im vergangenen Semester vor allem mit der Ausarbeitung eines verbesserten Verkehrskonzepts für die Ruhr-Universität und mit den Plänen zur baulichen Erweiterung der Campus-Infrastruktur. Auf Druck des AStA wird nun endlich mit der Renovierung des maroden Parkhaus-West begonnen. Außerdem besteht die Chance auf eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der RUB und die Barrierefreiheit der neuen Gebäude wird durch eine enge Zusammenarbeit der Interessengemeinschaft behinderter und nicht behinderter Studierender (IbS) mit der Universitätsverwaltung garantiert.
Erstes Alternatives Medienfestival Bochum
Am 7. Juli veranstalteten der AStA und die Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung (bsz) gemeinsam mit den Ruhrbaronen und bo-alternativ das erste Alternative Medienfestival Bochum. Einerseits diente das Event der Intensivierung der Verbindung zwischen Studierendenschaft und Stadt und andererseits gab sie vielen studentischen Gruppen die Möglichkeit, ihre Arbeit außerhalb des Campus zu präsentieren.
Was gab’s sonst noch?
Diese vielfältige Arbeit zu den unterschiedlichsten Themenbereichen wird die Studierendenvertretung auch in den kommenden Monaten fortsetzen und auf den bereits erzielten Erfolgen aufbauen. Apropos Erfolg: last but not least gibt es einen besonderen Anlass zur Freude, schließlich ist das letzte gebührenpflichtige Semester in NRW zu Ende gegangen! Und es kommt noch besser: Die weggefallenen Gebührengelder werden von staatlicher Seite zu 100% kompensiert!
3 Mai

Dieses Jahr findet in Deutschland eine neue Volkszählung, genannt „Zensus 2011“ statt. Anders als im Jahr 1987 handelt es sich um keine traditionelle Volkszählung im Sinne einer Vollerhebung der deutschen Bevölkerung, sondern eine neue stichprobenartige Methode. Von den 83 Millionen Einwohner_innen werden 7,5 Millionen befragt – davon 1,5 Millionen in Nordrhein-Westfalen.
Durchgeführt wird der Zensus nicht nur wegen der veralteten Daten, sondern auch aufgrund einer Auflage der Europäischen Union, die ihre Bevölkerungsstrukturen feststellen will. Die notwendigen Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 710 Mio. Euro. Davon entfallen 85 Mio. Euro auf das Statistische Bundesamt und 625 Millionen Euro auf die einzelnen Länder. Gedeckt werden vom Bund allerdings nur 250 Millionen Euro, woher die anderen Gelder kommen sollen, ist noch nicht bekannt. Stichtag für die Befragungen ist der 9. Mai, was aber nicht heißen soll, dass alle Fragebögen an diesem Tag ausgefüllt werden sollen. Dieser Tag ist lediglich als die statistische Momentaufnahme gedacht. Erste Ergebnisse sollen im November 2012 vorliegen und die vollständige Auswertung wird es erst im Mai 2013 geben.
Was genau heißt das aber nun für jeden Einzelnen von uns?
Es gibt zwei Arten der Datenerhebung. Einmal die stichprobenartige Haushaltsbefragung, deren Auswahl durch ein Losverfahren in den jeweiligen Einwohnermeldeämtern ermittelt wird, und zweitens die Befragung von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
In den Gemeinschaftsunterkünften wird eine Vollerhebung durchgeführt werden. Die Begründung hierfür ist, dass sie einer hohen Fluktuation unterliegen und damit den Meldeämtern keine verlässlichen Daten vorliegen.
Der Fragebogen für die einzelnen Haushalte umfasst 46 Fragen. Neben den persönlichen Angaben wird sich nach den genauen beruflichen Tätigkeiten, dem erreichten Bildungsgrad und auch nach dem Migrationshintergrund ab 1955 erkundigt. Der Fragebogen für Wohnheime ist eine abgespeckte Version und umfasst nur 11 Fragen, die sich vor allem um Angaben zum Wohnverhältnis drehen. Ein bis zwei Wochen im Voraus bekommt man den Termin des Besuches der „geschulten Volkszähler“ per Post mitgeteilt.
Kann ich dem Zensus entgehen?
Wer einmal ausgewählt wurde, muss die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Eine Ausnahme, deren Beantwortung nicht verpflichtend ist, ist die Frage nach der Religion. Verweigert man die Beantwortung, lässt Fragen aus oder beantwortet sie nicht wahrheitsgemäß, droht ein Bußgeld von 200 bis 2500 Euro.
Die „geschulten Volkszähler_innen“
Einer der Kritikpunkte am Zensus betrifft die Anstellung der Interviewer_innen. Erst spät wurde bekannt, dass bei der Bewerbung vergessen wurde, das polizeiliche Führungszeugnis zu verlangen und dass die NPD sich nun damit rühmt, einige ihrer Mitglieder bei den Interviewer_innen eingeschleust zu haben.
Nun haben viele Menschen verständlicherweise Angst, in ihrer Wohn- und Lebenssituation ausspioniert zu werden. Befragte könnten dadurch leichter das Opfer eines Überfalls werden oder Migrant_innen von Neo-Nazis belästigt werden.
Trotzdem eine gute Nachricht?
Ihr müsst die Fragen zwar beantworten, aber ihr seid nicht gezwungen dies mit den „geschulten Volkszähler_innen“ im Interview zu erledigen. Der Fragebogen kann per Post zugeschickt oder online eingereicht werden.
Datenschutz
Die Daten sollen „baulichen, technischen und organisatorischen Zulassungsbeschränkungen“ unterworfen sein und durch entsprechende Verschlüsselungsverfahren geschützt werden. Zudem sind die Volkszähler_innen und die Erhebungsämter an das Statistikgeheimnis gebunden und haben sich auch verpflichtet, nach der Erhebung keine Daten weiterzugeben. Die Daten sollen zudem von den jeweiligen Ämtern getrennt gelagert werden. Nur neue Adressen werden an die jeweiligen Einwohnermeldeämtern weitergegeben und nach dem feststehenden Endergebnis in drei Jahren sollen alle Daten vernichtet werden.
Trotz allem bleibt gerade in der heutigen Zeit, wo Datenklau und -schutz ein großes Thema ist, ein mulmiges Gefühl. Gerade auch, weil bei einem so sensiblen Thema versäumt wurde, die zuständigen Personen sachgemäß zu prüfen.
Weitere Informationen und auch die Ergebnisse dieses Zensus findet ihr auf www.zensus2011.de
Der Direktlink zu den Musterfragebögen: www.zensus2011.de/befragte/artikel/wer-beim-zensus-befragt-wird.html
3 Mai
In letzter Zeit gibt es vermehrt Probleme mit Kontrolleur_innen der Essener Verkehrs AG (EVAG) und der Deutschen Bahn: Student_innen der RUB wurde mitgeteilt, ihr Ticket sei nicht gültig, da der Chip nicht auslesbar wäre.
Entstanden ist das Problem dadurch, das die Uni Duisburg-Essen seit diesem Semester die auslesbaren Chip-Karten eingeführt hat. Die Tickets der RUB sind jedoch nicht für das elektronische Auslesen ausgelegt und gelten weiterhin ausschließlich durch den Aufdruck „Freie Fahrt im VRR“!
Leider kann es immer noch vorkommen, dass einige der Kontrolleur_innen noch nicht ausreichend informiert wurden. Das Studierendensekretariat händigt euch gerne ein Schreiben aus, das bestätigt, dass die Tickets der RUB nicht elektronisch auslesbar sind. Zudem gibt es eine sogenannte RAN-Nummer, bei der/die Schaffner_in sich nach den regionalen Gegebenheiten erkundigen kann (01803-194195).
Wenn ihr trotz allem ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen müsst, meldet euch im AStA beim Referat für Ökologie, Verkehr und Wohnen!
Siehe zugehöriges Schreiben des Studierendensekretariats:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Studierendenausweis der Ruhr-Universität Bochum ist kein „elektronisches Ticket“!
Als gültige Fahrberechtigung dient „ausschließlich“ der Semester-Aufdruck mit dem Vermerk „Freie Fahrt im VRR“ auf der Rückseite des Ausweises!
Er darf auf KEINEN Fall zur Fahrkartenkontrolle als „elektronisches Ticket“ auf das elektronische Lesegerät aufgelegt werden, da dieser Ausweis dafür nicht ausgelegt ist!
Der Chip darauf wird durch das Auflegen möglicherweise sogar zerstört!
Wir bitten um Beachtung und zukünftiges Unterlassen einer erhöhten Fahrpreisnacherhebung für unsere Studierenden durch ihre Kontrolleure.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Studierendensekretariat
4 Apr
// Präambel
Gemeinsame Grundlage der Hochschulgruppen ist die Emanzipation des Individuums. Wir verstehen uns als linker AStA. Im Gegensatz zu autoritären Theorien und Praktiken, die auf die Unterordnung des Individuums unter die Gesellschaft zielen, setzen sich die AStA-tragenden Listen für die Bewahrung und den Ausbau demokratischer Partizipationsformen ein. Eine Kritik an jenen linken Bewegungen und Organisationen, deren Politik sich gegen diese Grundsätze richtet, gehört dabei ebenso zum Selbstverständnis wie die strikte Ablehnung von rechten Einstellungsmustern und Aktionen. In diesem Zusammenhang möchten wir besonders die antireligiöse Grundhaltung des AStA betonen. Im Zentrum stehen für uns außerdem der nachhaltige Umgang mit der Natur, das allgemeinpolitische Mandat, freie Bildung und kritische Wissenschaften.
Wir verwenden in unserem Koalitionsvertrag die Gender-Gap. Damit soll markiert werden, dass es über das weibliche und männliche Geschlecht hinaus biologische und soziale Geschlechtsidentitäten gibt, die durch den sprachlichen Gebrauch von nur weiblichen und männlichen Formen nicht repräsentiert werden. Ziel ist hierbei nicht, diese Gap (Lücke) unreflektiert zu übernehmen, sondern einen Teil zur Diskussion um Sex und Gender an der RUB und darüber hinaus beizusteuern.
§ 1 Grundlage
1) Die drei Vertragspartner_innen – die Grüne Hochschulgruppe (GHG), die Linke Liste (LiLi) und die Liste Schöner Wohnen in Bochum (SWiB) – schließen diesen Vertrag, um in der Amtsperiode 2011/12 den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an der Ruhr-Universität Bochum zu bilden.
2) Weitere Bestandteile dieses Vertrages sind der Raumplan des AStA (Anlage 1) und der Haushaltsentwurf der Studierendenschaft 2011/12 (Anlage 2).
3) Dieser Vertrag gilt bis zur Wahl eines neuen AStA. Änderungen des Vertrages bedürfen einer im Konsens zu treffenden Vereinbarung der beteiligten Listen und müssen schriftlich festgelegt werden.
4) Dieser Koalitionsvertrag ist Grundlage der Geschäftsordnung des AStA.
§ 2 AStA-Struktur
1) Der AStA besteht aus folgenden Referaten; angegeben ist zusätzlich, welche Liste die jeweiligen Referate besetzt:
Referat für Finanzen (LiLi)
Referat für Grund- und Freiheitsrechte (LiLi)
Referat für Hochschul- und Bildungspolitik (GHG, LiLi, SWiB)
Referat für Internationalismus (GHG, LiLi)
Referat für kritische Wissenschaften (LiLi)
Referat für Kultur (GHG, SWIB, LiLi)
Referat für Öffentlichkeitsarbeit (GHG, LiLi)
Referat für Ökologie und Verkehr (GHG, SWiB, LiLi)
Referat für Service und Soziales (GHG, LiLi)
Vorsitz (GHG)
2) Eine volle AStA-Aufwandsentschädigung (AE) beträgt 525 € pro Monat; es können auch entsprechende Anteile ausgezahlt werden. Die Gesamtzahl der AEs beläuft sich auf 16,85; davon entfallen auf die GHG 7,25, auf die Linke Liste 5,5, auf die Liste Schöner Wohnen in Bochum 2,0 und auf unabhängige Referent_innen 2,1 AEs.
3) Alle Referent_innen werden unabhängig von der Höhe der Aufwandsentschädigung von dem/der AStA-Vorsitzenden benannt und im Studierendenparlament bestätigt. Es steht jeder Liste frei, die Referent_innen auszuwechseln, jedoch wird aus Gründen der kontinuierlichen Arbeit angestrebt, dass Referent_innen die gesamte Amtsperiode zur Verfügung stehen. Jede Person kann nur einem Referat zugeordnet werden.
4) Die Referent_innen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit im AStA organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben zu übernehmen.
5) Die Gesamtheit der Referent_innen bildet die AStA-Sitzung. Die AStA-Sitzung ist das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb des AStA. Die AStA-Sitzung tagt öffentlich. Es gehört zu den Aufgaben eines jeden AStA-Mitgliedes, an den AStA-Sitzungen teilzunehmen. Der Termin und die Tagesordnung sind öffentlich zu machen. Die AStA-Sitzung entscheidet im Konsens der anwesenden AStA-Mitglieder. Die AStA-Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Referent_innen, ein/e Vertreter_in aus dem Vorstand und Referent_innen aus mindestens zwei Listen anwesend sind. Sind nicht Referent_innen aller drei Listen anwesend, treten die Beschlüsse erst 24 Stunden nach Versand des Sitzungsprotokolls in Kraft. In dieser Zeit können die Referent_innen der nicht anwesenden Listen ein aufschiebendes Veto gegen einen Beschluss einlegen. Sollte ein aufschiebendes Veto eingelegt worden sein, befasst sich die folgende beschlussfähige AStA-Sitzung mit dem Antrag und befindet abschließend darüber.
6) Die AStA-Sitzung ist grundsätzlich öffentlich. In begründeten Fällen kann der Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Über die Beschlüsse sind Protokolle bis zur nächsten Sitzung anzufertigen. An den AStA-Sitzungen können die FSVK-Sprecher_innen und die studentischen Vertreter_innen aus den Gremien der universitären Selbstverwaltung und dem Verwaltungsrat des AKAFÖ beratend teilnehmen. Folgende Tagesordnungspunkte sind Bestandteil der AStA-Sitzungen:
Gäste & Anträge
Protokoll- und Beschlusskontrolle
Bericht aus dem Vorstand
Berichte aus den Referaten
Berichte aus den Gremien und der FSVK
Verschiedenes
7) Auf den Sitzungen ist der/die Redeleiter_in dazu verpflichtet, Diskussionsbarrieren hinsichtlich geschlechtsspezifischer oder sprachlicher Hürden entgegenzuwirken. Hierzu kann die Quotierung der Redeliste nach Erstredner_innen ein Mittel sein.
8) Um die Kontinuität der AStA-Arbeit auch in der vorlesungsfreien Zeit zu gewährleisten, wird die Urlaubsplanung der Referent_innen auf einer AStA-Sitzung offengelegt und koordiniert. Am Anfang und in der Mitte der Amtsperiode findet eine Klausurtagung der Referent_innen statt, in der die bisherige Arbeit ausgewertet und die zukünftige Arbeit geplant wird.
9) In den Vorstand entsenden die Grüne Hochschulgruppe, die Linke Liste und die Liste Schöner Wohnen in Bochum jeweils zwei Mitglieder. Der AStA-Vorstand beschäftigt sich mit rechtlichen, finanziellen sowie (anderen) inhaltlichen Fragen und berät die AStA-Sitzung. Der Vorstand tagt wöchentlich, der Termin wird im Konsens festgelegt und öffentlich gemacht. Auf den Sitzungen sollen alle Listen vertreten sein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens Mitglieder aus zweii Listen anwesend sind. Sind nicht Referent_innen aller drei Listen anwesend, treten die Beschlüsse erst 24 Stunden nach Versand des Sitzungsprotokolls in Kraft. In dieser Zeit können die Referent_innen der nicht anwesenden Liste ein aufschiebendes Veto gegen einen Beschluss einlegen. Die Vorstandssitzung besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil. Beschlüsse sind nur im Konsens zu fassen, über die Beschlüsse wird die AStA-Sitzung informiert. Findet sich kein Konsens, wird die betreffende Entscheidung Gegenstand der nächsten AStA-Sitzung.
10) Über Finanzanträge bis 200 € kann der Vorstand beschließen. Jedoch nur, solange sie dringlich sind. Darüber hinausgehende Anträge beschließt die AStA-Sitzung. Mit Personalangelegenheiten befasst sich ausschließlich der Vorstand unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
11) Zeichnungsberechtigt für die Konten der Studierendenschaft sind die Mitglieder des Vorstandes, die weder Vorsitzende noch Finanzreferent_in sind.
12) Vertretungsberechtigt sind die/der Vorsitzende und die/der Finanzreferent_in entweder gemeinsam oder jede von ihnen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
13) Alle Mitglieder des Vorstandes haben Kasseneinsicht und erhalten eine monatliche Abrechnung.
§ 3 Referate
1) Um die Zusammenarbeit innerhalb des AStA zu optimieren, trifft sich jedes Referat mindestens einmal monatlich zur Koordination der weiteren Aktivitäten. Über die Ergebnisse dieser Treffen ist auf der AStA-Sitzung zu berichten. Die/der AStA-Vorsitzende berichtet monatlich in einer Mail über die Aktivitäten aller Referate, sofern die Referate die/den Vorsitzende_n vorab informieren. Um die Öffentlichkeit über diese Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten, organisiert der AStA 14tägig Infostände auf dem Campus.
2) Die/der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des AStA; sie/er vertritt den AStA in Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern des Vorstands. Sie/er übt das Beanstandungsrecht für die Studierendenschaft nach §55, Abs. 3 Hochschulgesetz NRW in Verbindung mit §23, Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft aus. Die/der Vorsitzende kann Störungen innerhalb der Räumlichkeiten der Studierendenschaft beseitigen.
3) Die Finanzreferent_in übernimmt unbeschadet ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben die Aufbereitung und Präsentation der monatlichen Abrechnungen und erstellt quartalsweise einen umfassenden Bericht für den Haushaltsausschuss.
4) Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit gestaltet und pflegt den Internetauftritt des AStA. Das Referat unterstützt die Fachreferate bei der Gestaltung von Publikationen. Es informiert die Öffentlichkeit über die Arbeit des AStA und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Bochumer Stadt-& Studierendenzeitung.
5) Die Aufgaben des Referats für Hochschul- und Bildungspolitik sind die Beobachtung der Vorhaben der Landesregierung im Politikfeld „Bildung“ sowie eine möglichst effektive
Einflussnahme darauf. Außerdem soll die Erhaltung und Ausweitung des Einflusses der Studierendenschaft forciert werden. Des Weiteren werden bildungspolitische Veranstaltungen organisiert.
6) Das Referat für Kultur setzt sich für ein breit gefächertes und vielseitiges Kulturangebot auf dem Campus und im Umfeld der Universität ein. Hierzu werden eigene Veranstaltungen organisiert und Initiativen, Fachschaften sowie die anderen Referate bei der Durchführung kultureller Veranstaltungen unterstützt. Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben, selbst im Kulturbereich tätig zu werden. Ein Hauptaugenmerk liegt außerdem auf der Organisation des Campusfestes. Das Referat wird zusammen mit dem Hochschulsportbüro versuchen, das Sportprogramm auszubauen.
7) Das Referat für Service und Soziales sieht es als seine Aufgabe, die Serviceleistungen des AStA zu verbessern, auszubauen sowie umfangreichen und direkten Service in Form von persönlichen Beratungen, Onlineportalen und Readern anzubieten. Informationen rund ums Studium sowie Hilfestellung in allen Lebens- und Notlagen sind dabei von ebenso großer Wichtigkeit wie Beratungsangebote für Erstsemester und Menschen, die unter erschwerten Bedingungen studieren. Beratungen im Bereich Gleichstellungspolitik bilden einen weiteren Arbeitsschwerpunkt. Um auch zu sozialen Themen kompetent zu beraten, trifft sich das Servicereferat monatlich mit den Berater_innen des AStA. Das Referat bemüht sich darüber hinaus um die Verbesserung der Wohnsituation für Studierende in Bochum und unterstützt die Arbeit der Wohnheimrunde.
8) Das Referat für Internationalismus organisiert kulturelle und politische internationale Seminare und Veranstaltungen, insbesondere die Internationale Woche.
9) Das Referat für kritische Wissenschaften setzt sich für die Entwicklung kritischer Wissenschaften an der Universität ein. Es unterstützt autonome wissenschaftliche Projekte von Studierenden, organisiert bzw. führt regelmäßige Informations- und wissenschaftliche Veranstaltungen durch.
10) Das Referat für Grund- und Freiheitsrechte versteht sich als Schnittstelle zwischen dem AStA und emanzipatorischen, antifaschistischen und antisexistischen Projekten und Gruppen auf dem Campus, in der Stadt und in der Region.
11) Das Referat für Ökologie und Verkehr berät die Studierenden bezüglich des VRR- und NRW-Tickets und versucht ihre Ausgestaltung zusammen mit den Verkehrsverbünden zu verbessern. Es wird gemeinsam mit der Universitätsverwaltung und den Nachbarkommunen versuchen, die Verkehrssituation zu verbessern. Das Referat verhandelt mit der Universitätsverwaltung über eine ökologische Grundsanierung und organisiert darüber hinaus umweltpolitische Veranstaltungen. Ein zentrales Thema ist zudem die Überwindung jeglicher Tierversuche an der Ruhr-Universität Bochum.
§ 4 FSVK & Fachschaften
1) Die Arbeit der FSVK wird gefördert. Der AStA stellt der FSVK zwei Aufwandsentschädigungen bereit. Darüber hinaus stellt der AStA der FSVK Infrastruktur für die Sprecher_innen und Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen die FSVK tagen kann.
2) Die Finanzierung von Projekten und Reisen der Fachschaften erfolgt nach den in den Richtlinien für die Fachschaftenfinanzierung festgelegten Kriterien.
§ 5 Autonome Referate
1) Die Referent_innen der autonomen Referate werden entsprechend ihrer inneren Ordnung durch Wahlen bestimmt.
2) Die autonomen Referate werden vom AStA infrastrukturell und finanziell wie im Haushaltsplan ausgewiesen unterstützt.
§ 6 Beratungen und Honorarstellen
1) Der AStA stellt Berater_innen – wie im Haushaltsentwurf ausgewiesen – ein. Die Berater_innen erstatten einmal im Semester beim AStA-Vorstand über ihre Tätigkeit sowie Art und Umfang der bearbeiteten Fälle Bericht. Die Arbeitszeiten der Berater_innen werden in Absprache mit dem AStA-Vorstand geregelt.
2) Der AStA betreibt in Zusammenarbeit mit dem AKAFÖ eine Ausländer_innenberatung.
§ 7 Gremien
1) Der AStA unterstützt die Arbeit der Studierenden in den Gremien der universitären Selbstverwaltung und des AKAFÖ. Der AStA stellt eine unabhängige Gremienberatung ein. Die Gremienberatung wird von mindestens zwei Personen besetzt. Mindestens eine dieser Personen sollte Mitglied der Senatsfraktion sein und Kontakt zu Studierenden in anderen universitären Gremien halten. Diese Gremienbeauftragte kann von der studentischen Senatsfraktion vorgeschlagen werden. Die weitere(n) Stelle(n) werden vom AStA autonom besetzt.
§ 8 Wohnheimrunde
1) Der AStA unterstützt die Studierenden in Wohnheimen des AKAFÖ und anderer Träger durch Entschädigung der Sprecherin der Wohnheimrunde in Höhe von 50 Euro.
2) Für Projekte der Studierenden in Wohnheimen stellt der AStA Geldmittel in der im Haushalt ausgewiesenen Höhe zur Verfügung.
§ 9 KulturCafé
1) Der AStA betreibt das KulturCafé. Das KulturCafé wird von zwei gleichberechtigten Geschäftsführer_innen geleitet. Die Aufgabenverteilung regelt der AStA-Vorstand in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführer_innen.
2) Zur Koordination und Festlegung des Kulturprogramms führt der AStA den Kulturprogrammbeirat fort. Diesem gehören an: Das Kulturreferat des AStA, eine Vertreter_in der Fachschaften (durch die FSVK gewählt), eine Vertreter_in des Personals des KulturCafés, eine Vertreterin des autonomen Ausländer_innenreferates, eine Vertreter_in von boSkop und eine Person der Geschäftsführung des KulturCafés, die dem Beirat beratend zur Seite steht. Während der Vorlesungszeit tagt der Kulturprogrammbeirat einmal pro Woche. Die Sitzungen des Beirates werden von den Kulturreferent_innen geleitet. Der Kulturprogrammbeirat ist bei Anwesenheit von mindestens drei Vertreter_innen beschlussfähig. Findet sich innerhalb des Beirates über eine Entscheidung kein Konsens, so ist die Entscheidung auf die nächste AStA-Sitzung zu vertagen. Innerhalb dieser Zeit ist durch die Beteiligten eine Kompromisslösung zu finden. Bei der Arbeit des Kulturprogrammbeirates sind die Richtlinien für die Nutzung des KulturCafés zu berücksichtigen. Der AStA-Vorstand verfügt über ein Vetorecht bei Entscheidungen des Beirates, wenn diese Entscheidungen finanzielle oder politische Folgen haben.
§ 10 Finanzen
1) Der diesem Koalitionsvertrag beiliegende Haushaltsplan für das Jahr 2011/12 wird von der/dem Finanzreferent_in zur Beschlussfassung in das Studierendenparlament eingebracht.
2) Der Haushaltsplan und seine Nachträge werden auf der AStA-Homepage und entsprechend durch Aushang veröffentlicht.
§ 11 AStA-Publikationen
1) Der AStA gibt Publikationen heraus. Diese werden von den Referent_innen des AStA erstellt. Die genauere Organisation wird von der AStA-Sitzung festgelegt.
2) Publikationen des AStA werden im Einvernehmen aller AStA-Referent_innen veröffentlicht.
3) Zum Ende seiner Amtszeit verfasst der AStA einen Tätigkeitsbericht, der universitätsweit zugänglich gemacht wird.
§ 12 bsz
1) Die bsz erscheint während der Vorlesungszeit als wöchentliche, außerhalb der Vorlesungszeit als 14tägige „Stadt-und Studierendenzeitung“.
§ 13 Initiativen
1) Der AStA fördert Initiativen wie im Haushalt ausgewiesen.
2) Initiativen können auf der Vorstandssitzung oder der AStA-Sitzung Anträge stellen.
§ 14 Studierendenvollversammlungen
1) Der AStA strebt an, die Studierendenvollversammlung in der Satzung zu verankern.
2) Die Beschlüsse einer ordnungsgemäßen Uni-Vollversammlung sind für den AStA bindend.
§ 15 Satzungsreform
1) Der AStA strebt eine stetige Weiterentwicklung der Satzung, der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments, der Sozialbeitragsordnung, der Fachschaftenrahmenordnung und einer Finanzordnung an.
1 Feb
Sozialbeitragsübernahme
Studierende der RUB, die den Sozialbeitrag zur Rückmeldung – insbesondere das Semesterticket – nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, die Übernahme des Beitrages zu beantragen. Antragstellung und Bearbeitung für das Sommersemester 2011 ist ausschließlich zu den unten genannten Zeiten persönlich beim Vorstand der Studierendenschaft möglich. AntragstellerInnen müssen (!) die Voraussetzungen einer Erstattung durch geeignete Unterlagen und Nachweise belegen und glaubhaft machen.
Mehr Infos findet ihr hier!