AStA der Ruhr Uni Bochum
Wie euch sicher schon mal aufgefallen ist, verfügt der AStA auf dem Campus über mehrere Litfaßsäulen, die als Werbeflächen für Fachschaftsräte, studentische Initiativen und Gremien gedacht sind. Leider kam es in der Vergangenheit häufig vor, dass die Aushänge dieser Gruppen von externen kommerziellen Veranstaltern überplakatiert wurden. Das ist zum einen frustrierend, da es dazu zwingt die eigenen Plakate ständig zu erneuern, damit die Studierenden der RUB über Partys, Veranstaltungen etc. auf diesem Weg informiert werden können. Zum anderen führt diese Praxis natürlich zu höheren Ausgaben für Werbematerialien.
Daher hat sich der AStA dazu entschlossen, Nutzungsbedingungen für seine Werbeflächen aufzustellen und Zuwiderhandlungen entsprechend zu ahnden. Wir hoffen, auf diesem Weg, den Fachschaftsräten und studentischen Gruppen der RUB die Bewerbung ihrer Veranstaltungen zu erleichtern!
Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen
Die Litfaßsäulen des Allgemeinen Studierendenausschusses der Ruhr-Universität Bochum (im Folgenden AStA) auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum unterliegen den folgenden Nutzungsbedingungen. Der AStA behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann auf der Webseite des AStA www.asta-bochum.de unter Werbeflächen eingesehen werden.
Beschreibung des Angebotes
Unter die Nutzungsbedingungen fallen alle Litfaßsäulen des AStA, erkennbar durch ein Schild mit AStA-Schriftzug auf den Litfaßsäulen. Diese befinden sich im Einzelnen:
Der AStA weist ausdrücklich darauf hin, dass bezüglich der Liste kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Die Nutzungsbedingungen beziehen sich auf solche Säulen, die mit dem AStA- Schild gekennzeichnet sind, auch wenn diese, beispielsweise aufgrund von Neuanschaffungen oder baulichen Veränderungen auf dem Universitätsgelände, nicht oder anders verortet in der Liste erscheinen.
Beschränkung auf nicht kommerzielle Nutzung
Soweit nicht anders vereinbart ist die Nutzung der Litfaßsäulen ausschließlich studentischen Initiativen und universitären Einrichtungen und Gremien vorbehalten. Insbesondere untersagt ist die Nutzung durch universitätsfremde Einrichtungen zu kommerziellen Zwecken.
Maßnahmen bei Zuwiderhandlung.
Bei Zuwiderhandlung behält der AStA sich vor, ein Entgelt von 100 Euro zu erheben. Weiterhin behält sich der AStA sich vor, bei wiederholter Zuwiderhandlung Anzeige zu erstatten.