AStA der Ruhr Uni Bochum
25 Aug
Die Studierenden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen sich darauf einstellen, dass ihr Sozialbeitrag in Höhe von 231,94 Euro zwei Wochen früher als sonst abgebucht wird.
15 Jul
Studierende der RUB, die den Sozialbeitrag zur Rückmeldung – insbesondere das Semesterticket – nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, die Übernahme des Beitrages zu beantragen.
Auch für das Wintersemester gibt es wieder Sprechstunden von Montag den 19. Juli bis Freitag den 27. August 2010.
Weitere Informationen dazu findet hier auf unseren Flyer.
8 Apr
Viele Studierende stehen vor dem Problem, dass sie vor dem Vorlesungsbeginn nicht zur Uni fahren und daher am ersten Tag auch noch keinen aktuellen VRR-Aufdruck auf dem Studiausweis haben. Wir haben mit der Bogestra verabredet, dass bis zum 15. April eine Kulanzregelung gilt, ihr also keine Bearbeitungs- oder Strafzahlung leisten müsst, wenn ihr das aktuelle Ticket noch nicht aufgedruckt habt.
Gleiches gilt natürlich, wenn ihr aufgrund der fehlenden 4,92 Euro beim Sozialbeitrag (siehe hier) bisher keinen Aufdruck oder kein NRW-Ticket besitzt. Wenn ihr deswegen noch Probleme habt, wendet euch einfach direkt an den AStA.
17 Feb
Zum Sommersemester ist der Preis für das Semesterticket (VRR und NRW) um insgesamt 4,92 Euro gestiegen. Dadurch erhöht sich die Gesamtsumme des Sozialbeitrags entsprechend auf 231,94 Euro. Leider hat der AStA es verpasst, die preisliche Erhöhung rechtzeitig an die Universitätsverwaltung weiterzugeben, weshalb einige Studierende bereits den zu niedrigen Betrag überwiesen haben. Wir bitten diese Studierende, die Summe nachzuzahlen (entsprechende Briefe werden verschickt).
Gleichzeitig entschuldigen wir uns für die damit verbundene Mühe und versichern, in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten.
12 Nov
Das NRW-Semesterticket wurde an der RUB durch eine Urabstimmung vom 12. bis 16. November 2007 entgültig beschlossen.
Ihr könnt euch das Ticket an RUBICon Terminals oder unter https://nrw-ticket.uv.ruhr-uni-bochum.de/Login.aspx ausdrucken. Personen und Fahrräder könnt ihr weiterhin nur im VRR mitnehmen. Das Ticket ist nur zusammen mit eurem Studiausweis und eurem Perso/Führerschein/Pass gültig. Das Ticket gilt in ganz NRW. Verbindungen, die über NRW hinaus gehen, könnt ihr unter Geltungsbereich weiter unten nachlesen.
Wenn ihr das Ticket verliert, könnt ihr es euch einfach neu ausdrucken. Das Ticket gilt nur für die 2. Klasse.
Wenn ihr weitere Fragen habt, kann euch das Referat für Ökologie und Verkehr weiterhelfen.
Ausdruck
Das Ticket-To-Print könnt ihr euch entweder an den RUBICon Terminals (z.B. in der Univerwaltung oder der Uni-Bibliothek) oder per Internet zuhause ausdrucken. Wenn ihr euer Ticket per Internet ausdrucken wollt, z.B. weil die Warteschlangen an den RUBICon-Terminals mal wieder zu lang sind, oder RUBICon wieder rumspinnt, benutzt ihr einfach den folgenden Link: https://nrw-ticket.uv.ruhr-uni-bochum.de/Login.aspx. Nun gebt ihr dort eure LoginID ein, die ihr auch braucht, um euch in euren Uni-Mailaccount einzuloggen. Dann überprüft ihr, ob eure Daten, die dann auf der Webseite angezeigt werden, korrekt sind und klickt danach auf „Ticket drucken.“ Nun wird euch eine PDF-Datei mit eurem Ticket erstellt. Solltet ihr kein Programm besitzen, um PDFs ausdrucken zu können, könnt ihr es euch unter folgender URL runterladen: http://www.adobe.com/de/products/reader/
Abschließend wäre noch zu sagen, dass ihr, um Probleme mit den SchaffnerInnen zu vermeiden, beim Ausdruck eures Tickets folgendes beachten solltet:
Benutzt möglichst weißes Papier und eine hohe Druckqualität. Verändert nicht die Größe des Tickets. Es mag zwar unhandlich sein, aber wenn das Lesegerät des Schaffners den Code des Tickets nicht lesen kann, weil er zu klein gedruckt ist, nützt euch das auch nichts. Ihr könnt das Ticket ruhig in eine Schutzhülle packen, aber es darf nicht eingeschweißt sein.
Geltungsbereich
Mit dem NRW-Semesterticket könnt ihr in NRW mit allen REs, RBs und S-Bahnen sowie allen, in Verkehrsverbünden organisierten, Straßenbahnen, U-Bahnen, Bussen, etc. fahren. Allerdings nur in der 2. Klasse. Darüber hinaus ist das NRW-Semesterticket noch im Stadtgebiet Osnabrücks und auf folgenden Strecken außerhalb NRWs gültig:
Niedersachsen:
Hameln – Lügde
Hameln – Vlotho
Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde(Westf)
Osnabrück HBF – Lengerich (Westf)
Osnabrück HBF – Halen
Osnabrück HBF – Westbarthausen
Sowie sämtlicher ÖPNV im Stadtgebiet Osnabrücks
Rheinland-Pfalz:
Niederschelden Nord – Au (Sieg)
Betzdorf – Struthütten
Datenschutz
Um das Ticket zu generieren, werden euer Name, Vorname, Anrede und eine von der Hochschule generierte Ticketreferenznummer an die DOKOM, einem Tochterunternehmen der Dortmunder Stadtwerke, das als Subunternehmer für die Bogestra arbeitet, geschickt, die euer Ticket dann generiert. Wenn euer Ticket dann in elektronischer Form vorliegt, löscht die DOKOM eure Daten wieder und behält nur die anonymisierte Ticketreferenznummer und die Nummer des generierten Tickets. Diese beiden Nummern werden dann an die, am NRW-Semesterticket beteiligten, Verkehrsverbünde weitergeleitet damit diese dann den Scangeräten der SchaffnerInnen zur Verfügung stehen um die Echtheit eures Tickets prüfen zu können.
Ausnahmeregelungen/Rückerstattung
Die folgenden Regelungen stammen teilweise noch vom VRR-Ticket und diese Teile sind zwar kein Bestandteil des Vertrages zum NRW-Semesterticket, dennoch sind sie beim NRW-Ticket gültig, da ihr, laut Vertrag, ein “regionales” (VRR-)Semesterticket braucht, um ein NRW-Semesterticket bekommen zu können.
Alle, denen es Schwierigkeiten bereitet, den Semesterbeitrag zu bezahlen, möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, den Härtefallfonds des AStA in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu bekommt ihr in den AStA-Referaten für Ökologie und Verkehr sowie Service und Soziales.
Ausgenommen von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterticket-Beitrages sind Gast- und Zweithörende, Studierende im Urlaubssemester, Behinderte, die sowieso schon frei fahren können oder aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können, oder Studierende, die sich aus Studiengründen nachweislich außerhalb des Gültigkeitsbereiches aufhalten.
Bei Urlaubsemester, Gast- Zweithörenden und Behinderten wird von vornherein nur der ermäßigte Semesterbeitrag erhoben (Nachweise sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung vorzulegen). Studierende, die sich nachweislich (z.B. Praktikum) außerhalb des VRR aufhalten, bekommen ihren Semesterticket-Beitrag im AStA auf Antrag erstattet.