AStA der Ruhr Uni Bochum
3 Mai

Dieses Jahr findet in Deutschland eine neue Volkszählung, genannt „Zensus 2011“ statt. Anders als im Jahr 1987 handelt es sich um keine traditionelle Volkszählung im Sinne einer Vollerhebung der deutschen Bevölkerung, sondern eine neue stichprobenartige Methode. Von den 83 Millionen Einwohner_innen werden 7,5 Millionen befragt – davon 1,5 Millionen in Nordrhein-Westfalen.
Durchgeführt wird der Zensus nicht nur wegen der veralteten Daten, sondern auch aufgrund einer Auflage der Europäischen Union, die ihre Bevölkerungsstrukturen feststellen will. Die notwendigen Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 710 Mio. Euro. Davon entfallen 85 Mio. Euro auf das Statistische Bundesamt und 625 Millionen Euro auf die einzelnen Länder. Gedeckt werden vom Bund allerdings nur 250 Millionen Euro, woher die anderen Gelder kommen sollen, ist noch nicht bekannt. Stichtag für die Befragungen ist der 9. Mai, was aber nicht heißen soll, dass alle Fragebögen an diesem Tag ausgefüllt werden sollen. Dieser Tag ist lediglich als die statistische Momentaufnahme gedacht. Erste Ergebnisse sollen im November 2012 vorliegen und die vollständige Auswertung wird es erst im Mai 2013 geben.
Was genau heißt das aber nun für jeden Einzelnen von uns?
Es gibt zwei Arten der Datenerhebung. Einmal die stichprobenartige Haushaltsbefragung, deren Auswahl durch ein Losverfahren in den jeweiligen Einwohnermeldeämtern ermittelt wird, und zweitens die Befragung von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
In den Gemeinschaftsunterkünften wird eine Vollerhebung durchgeführt werden. Die Begründung hierfür ist, dass sie einer hohen Fluktuation unterliegen und damit den Meldeämtern keine verlässlichen Daten vorliegen.
Der Fragebogen für die einzelnen Haushalte umfasst 46 Fragen. Neben den persönlichen Angaben wird sich nach den genauen beruflichen Tätigkeiten, dem erreichten Bildungsgrad und auch nach dem Migrationshintergrund ab 1955 erkundigt. Der Fragebogen für Wohnheime ist eine abgespeckte Version und umfasst nur 11 Fragen, die sich vor allem um Angaben zum Wohnverhältnis drehen. Ein bis zwei Wochen im Voraus bekommt man den Termin des Besuches der „geschulten Volkszähler“ per Post mitgeteilt.
Kann ich dem Zensus entgehen?
Wer einmal ausgewählt wurde, muss die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Eine Ausnahme, deren Beantwortung nicht verpflichtend ist, ist die Frage nach der Religion. Verweigert man die Beantwortung, lässt Fragen aus oder beantwortet sie nicht wahrheitsgemäß, droht ein Bußgeld von 200 bis 2500 Euro.
Die „geschulten Volkszähler_innen“
Einer der Kritikpunkte am Zensus betrifft die Anstellung der Interviewer_innen. Erst spät wurde bekannt, dass bei der Bewerbung vergessen wurde, das polizeiliche Führungszeugnis zu verlangen und dass die NPD sich nun damit rühmt, einige ihrer Mitglieder bei den Interviewer_innen eingeschleust zu haben.
Nun haben viele Menschen verständlicherweise Angst, in ihrer Wohn- und Lebenssituation ausspioniert zu werden. Befragte könnten dadurch leichter das Opfer eines Überfalls werden oder Migrant_innen von Neo-Nazis belästigt werden.
Trotzdem eine gute Nachricht?
Ihr müsst die Fragen zwar beantworten, aber ihr seid nicht gezwungen dies mit den „geschulten Volkszähler_innen“ im Interview zu erledigen. Der Fragebogen kann per Post zugeschickt oder online eingereicht werden.
Datenschutz
Die Daten sollen „baulichen, technischen und organisatorischen Zulassungsbeschränkungen“ unterworfen sein und durch entsprechende Verschlüsselungsverfahren geschützt werden. Zudem sind die Volkszähler_innen und die Erhebungsämter an das Statistikgeheimnis gebunden und haben sich auch verpflichtet, nach der Erhebung keine Daten weiterzugeben. Die Daten sollen zudem von den jeweiligen Ämtern getrennt gelagert werden. Nur neue Adressen werden an die jeweiligen Einwohnermeldeämtern weitergegeben und nach dem feststehenden Endergebnis in drei Jahren sollen alle Daten vernichtet werden.
Trotz allem bleibt gerade in der heutigen Zeit, wo Datenklau und -schutz ein großes Thema ist, ein mulmiges Gefühl. Gerade auch, weil bei einem so sensiblen Thema versäumt wurde, die zuständigen Personen sachgemäß zu prüfen.
Weitere Informationen und auch die Ergebnisse dieses Zensus findet ihr auf www.zensus2011.de
Der Direktlink zu den Musterfragebögen: www.zensus2011.de/befragte/artikel/wer-beim-zensus-befragt-wird.html
One Response for "Zensus 2011 – Datenschutz und „Volkszählung“"
Liebes AStA-Team,
zunächst einmal vielen Dank für die sachliche Information zum Thema Zensus. Zum Thema “Erhebungsbeauftragte” möchte ich allerdings eine kleine Richtigstellung loswerden: Auch ohne Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (das – nebenbei bemerkt – auch keine Sicherheit garantieren kann, da Einträge wieder gelöscht werden und nicht jeder potentielle Kriminelle bereits auffällig wurde) haben wir in Bochum die Erhebungsbeauftragten sehr sorgfältig ausgewählt.
Selbstverständlich haben wir Verständnis für jeden, der keinen Fremden in die Wohnung lassen will. Wir bitten aber darum, mit dem Erhebungsbeauftragten Kontakt aufzunehmen (Telefonnumer auf der jeweiligen Ankündigungskarte) und Namen, Vornamen und Geburtsdatum aller Haushaltsmitglieder (Wohngemeinschaften werden als ein Wohnhaushalt gezählt) zu nennen. Dann kann der Erhebungsbeauftragte die Bögen zur Not auch in den Briefkasten einwerfen. Eine persönliche Übergabe ist uns allerdings lieber, gerade weil die Postfächer in manchen Studentenwohnheimen auch für andere zugänglich sind. Auf den Fragebögen befinden sich dann auch Zugangsdaten für das Onlineverfahren.
Für eventuelle Rückfragen steht die Erhebungsstelle der Stadt Bochum gerne zur Verfügung.
Wichtige Anmerkung: Die obigen Ausführung gelten selbstveständlich auch für die weiblichen Formen Auskunftspflichtige und Erhebungsbeauftragte. Aus Gründen der Lesbarkeit habe ich es bei der männlichen Form belassen.
Frank Schorneck
Stadt Bochum
Erhebungsstelle Zensus 2011
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