AStA der Ruhr Uni Bochum
4 Apr
// Präambel
Gemeinsame Grundlage der Hochschulgruppen ist die Emanzipation des Individuums. Wir verstehen uns als linker AStA. Im Gegensatz zu autoritären Theorien und Praktiken, die auf die Unterordnung des Individuums unter die Gesellschaft zielen, setzen sich die AStA-tragenden Listen für die Bewahrung und den Ausbau demokratischer Partizipationsformen ein. Eine Kritik an jenen linken Bewegungen und Organisationen, deren Politik sich gegen diese Grundsätze richtet, gehört dabei ebenso zum Selbstverständnis wie die strikte Ablehnung von rechten Einstellungsmustern und Aktionen. In diesem Zusammenhang möchten wir besonders die antireligiöse Grundhaltung des AStA betonen. Im Zentrum stehen für uns außerdem der nachhaltige Umgang mit der Natur, das allgemeinpolitische Mandat, freie Bildung und kritische Wissenschaften.
Wir verwenden in unserem Koalitionsvertrag die Gender-Gap. Damit soll markiert werden, dass es über das weibliche und männliche Geschlecht hinaus biologische und soziale Geschlechtsidentitäten gibt, die durch den sprachlichen Gebrauch von nur weiblichen und männlichen Formen nicht repräsentiert werden. Ziel ist hierbei nicht, diese Gap (Lücke) unreflektiert zu übernehmen, sondern einen Teil zur Diskussion um Sex und Gender an der RUB und darüber hinaus beizusteuern.
§ 1 Grundlage
1) Die drei Vertragspartner_innen – die Grüne Hochschulgruppe (GHG), die Linke Liste (LiLi) und die Liste Schöner Wohnen in Bochum (SWiB) – schließen diesen Vertrag, um in der Amtsperiode 2011/12 den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an der Ruhr-Universität Bochum zu bilden.
2) Weitere Bestandteile dieses Vertrages sind der Raumplan des AStA (Anlage 1) und der Haushaltsentwurf der Studierendenschaft 2011/12 (Anlage 2).
3) Dieser Vertrag gilt bis zur Wahl eines neuen AStA. Änderungen des Vertrages bedürfen einer im Konsens zu treffenden Vereinbarung der beteiligten Listen und müssen schriftlich festgelegt werden.
4) Dieser Koalitionsvertrag ist Grundlage der Geschäftsordnung des AStA.
§ 2 AStA-Struktur
1) Der AStA besteht aus folgenden Referaten; angegeben ist zusätzlich, welche Liste die jeweiligen Referate besetzt:
Referat für Finanzen (LiLi)
Referat für Grund- und Freiheitsrechte (LiLi)
Referat für Hochschul- und Bildungspolitik (GHG, LiLi, SWiB)
Referat für Internationalismus (GHG, LiLi)
Referat für kritische Wissenschaften (LiLi)
Referat für Kultur (GHG, SWIB, LiLi)
Referat für Öffentlichkeitsarbeit (GHG, LiLi)
Referat für Ökologie und Verkehr (GHG, SWiB, LiLi)
Referat für Service und Soziales (GHG, LiLi)
Vorsitz (GHG)
2) Eine volle AStA-Aufwandsentschädigung (AE) beträgt 525 € pro Monat; es können auch entsprechende Anteile ausgezahlt werden. Die Gesamtzahl der AEs beläuft sich auf 16,85; davon entfallen auf die GHG 7,25, auf die Linke Liste 5,5, auf die Liste Schöner Wohnen in Bochum 2,0 und auf unabhängige Referent_innen 2,1 AEs.
3) Alle Referent_innen werden unabhängig von der Höhe der Aufwandsentschädigung von dem/der AStA-Vorsitzenden benannt und im Studierendenparlament bestätigt. Es steht jeder Liste frei, die Referent_innen auszuwechseln, jedoch wird aus Gründen der kontinuierlichen Arbeit angestrebt, dass Referent_innen die gesamte Amtsperiode zur Verfügung stehen. Jede Person kann nur einem Referat zugeordnet werden.
4) Die Referent_innen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit im AStA organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben zu übernehmen.
5) Die Gesamtheit der Referent_innen bildet die AStA-Sitzung. Die AStA-Sitzung ist das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb des AStA. Die AStA-Sitzung tagt öffentlich. Es gehört zu den Aufgaben eines jeden AStA-Mitgliedes, an den AStA-Sitzungen teilzunehmen. Der Termin und die Tagesordnung sind öffentlich zu machen. Die AStA-Sitzung entscheidet im Konsens der anwesenden AStA-Mitglieder. Die AStA-Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Referent_innen, ein/e Vertreter_in aus dem Vorstand und Referent_innen aus mindestens zwei Listen anwesend sind. Sind nicht Referent_innen aller drei Listen anwesend, treten die Beschlüsse erst 24 Stunden nach Versand des Sitzungsprotokolls in Kraft. In dieser Zeit können die Referent_innen der nicht anwesenden Listen ein aufschiebendes Veto gegen einen Beschluss einlegen. Sollte ein aufschiebendes Veto eingelegt worden sein, befasst sich die folgende beschlussfähige AStA-Sitzung mit dem Antrag und befindet abschließend darüber.
6) Die AStA-Sitzung ist grundsätzlich öffentlich. In begründeten Fällen kann der Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Über die Beschlüsse sind Protokolle bis zur nächsten Sitzung anzufertigen. An den AStA-Sitzungen können die FSVK-Sprecher_innen und die studentischen Vertreter_innen aus den Gremien der universitären Selbstverwaltung und dem Verwaltungsrat des AKAFÖ beratend teilnehmen. Folgende Tagesordnungspunkte sind Bestandteil der AStA-Sitzungen:
Gäste & Anträge
Protokoll- und Beschlusskontrolle
Bericht aus dem Vorstand
Berichte aus den Referaten
Berichte aus den Gremien und der FSVK
Verschiedenes
7) Auf den Sitzungen ist der/die Redeleiter_in dazu verpflichtet, Diskussionsbarrieren hinsichtlich geschlechtsspezifischer oder sprachlicher Hürden entgegenzuwirken. Hierzu kann die Quotierung der Redeliste nach Erstredner_innen ein Mittel sein.
8) Um die Kontinuität der AStA-Arbeit auch in der vorlesungsfreien Zeit zu gewährleisten, wird die Urlaubsplanung der Referent_innen auf einer AStA-Sitzung offengelegt und koordiniert. Am Anfang und in der Mitte der Amtsperiode findet eine Klausurtagung der Referent_innen statt, in der die bisherige Arbeit ausgewertet und die zukünftige Arbeit geplant wird.
9) In den Vorstand entsenden die Grüne Hochschulgruppe, die Linke Liste und die Liste Schöner Wohnen in Bochum jeweils zwei Mitglieder. Der AStA-Vorstand beschäftigt sich mit rechtlichen, finanziellen sowie (anderen) inhaltlichen Fragen und berät die AStA-Sitzung. Der Vorstand tagt wöchentlich, der Termin wird im Konsens festgelegt und öffentlich gemacht. Auf den Sitzungen sollen alle Listen vertreten sein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens Mitglieder aus zweii Listen anwesend sind. Sind nicht Referent_innen aller drei Listen anwesend, treten die Beschlüsse erst 24 Stunden nach Versand des Sitzungsprotokolls in Kraft. In dieser Zeit können die Referent_innen der nicht anwesenden Liste ein aufschiebendes Veto gegen einen Beschluss einlegen. Die Vorstandssitzung besteht aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil. Beschlüsse sind nur im Konsens zu fassen, über die Beschlüsse wird die AStA-Sitzung informiert. Findet sich kein Konsens, wird die betreffende Entscheidung Gegenstand der nächsten AStA-Sitzung.
10) Über Finanzanträge bis 200 € kann der Vorstand beschließen. Jedoch nur, solange sie dringlich sind. Darüber hinausgehende Anträge beschließt die AStA-Sitzung. Mit Personalangelegenheiten befasst sich ausschließlich der Vorstand unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
11) Zeichnungsberechtigt für die Konten der Studierendenschaft sind die Mitglieder des Vorstandes, die weder Vorsitzende noch Finanzreferent_in sind.
12) Vertretungsberechtigt sind die/der Vorsitzende und die/der Finanzreferent_in entweder gemeinsam oder jede von ihnen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
13) Alle Mitglieder des Vorstandes haben Kasseneinsicht und erhalten eine monatliche Abrechnung.
§ 3 Referate
1) Um die Zusammenarbeit innerhalb des AStA zu optimieren, trifft sich jedes Referat mindestens einmal monatlich zur Koordination der weiteren Aktivitäten. Über die Ergebnisse dieser Treffen ist auf der AStA-Sitzung zu berichten. Die/der AStA-Vorsitzende berichtet monatlich in einer Mail über die Aktivitäten aller Referate, sofern die Referate die/den Vorsitzende_n vorab informieren. Um die Öffentlichkeit über diese Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten, organisiert der AStA 14tägig Infostände auf dem Campus.
2) Die/der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des AStA; sie/er vertritt den AStA in Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern des Vorstands. Sie/er übt das Beanstandungsrecht für die Studierendenschaft nach §55, Abs. 3 Hochschulgesetz NRW in Verbindung mit §23, Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft aus. Die/der Vorsitzende kann Störungen innerhalb der Räumlichkeiten der Studierendenschaft beseitigen.
3) Die Finanzreferent_in übernimmt unbeschadet ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben die Aufbereitung und Präsentation der monatlichen Abrechnungen und erstellt quartalsweise einen umfassenden Bericht für den Haushaltsausschuss.
4) Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit gestaltet und pflegt den Internetauftritt des AStA. Das Referat unterstützt die Fachreferate bei der Gestaltung von Publikationen. Es informiert die Öffentlichkeit über die Arbeit des AStA und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Bochumer Stadt-& Studierendenzeitung.
5) Die Aufgaben des Referats für Hochschul- und Bildungspolitik sind die Beobachtung der Vorhaben der Landesregierung im Politikfeld „Bildung“ sowie eine möglichst effektive
Einflussnahme darauf. Außerdem soll die Erhaltung und Ausweitung des Einflusses der Studierendenschaft forciert werden. Des Weiteren werden bildungspolitische Veranstaltungen organisiert.
6) Das Referat für Kultur setzt sich für ein breit gefächertes und vielseitiges Kulturangebot auf dem Campus und im Umfeld der Universität ein. Hierzu werden eigene Veranstaltungen organisiert und Initiativen, Fachschaften sowie die anderen Referate bei der Durchführung kultureller Veranstaltungen unterstützt. Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben, selbst im Kulturbereich tätig zu werden. Ein Hauptaugenmerk liegt außerdem auf der Organisation des Campusfestes. Das Referat wird zusammen mit dem Hochschulsportbüro versuchen, das Sportprogramm auszubauen.
7) Das Referat für Service und Soziales sieht es als seine Aufgabe, die Serviceleistungen des AStA zu verbessern, auszubauen sowie umfangreichen und direkten Service in Form von persönlichen Beratungen, Onlineportalen und Readern anzubieten. Informationen rund ums Studium sowie Hilfestellung in allen Lebens- und Notlagen sind dabei von ebenso großer Wichtigkeit wie Beratungsangebote für Erstsemester und Menschen, die unter erschwerten Bedingungen studieren. Beratungen im Bereich Gleichstellungspolitik bilden einen weiteren Arbeitsschwerpunkt. Um auch zu sozialen Themen kompetent zu beraten, trifft sich das Servicereferat monatlich mit den Berater_innen des AStA. Das Referat bemüht sich darüber hinaus um die Verbesserung der Wohnsituation für Studierende in Bochum und unterstützt die Arbeit der Wohnheimrunde.
8) Das Referat für Internationalismus organisiert kulturelle und politische internationale Seminare und Veranstaltungen, insbesondere die Internationale Woche.
9) Das Referat für kritische Wissenschaften setzt sich für die Entwicklung kritischer Wissenschaften an der Universität ein. Es unterstützt autonome wissenschaftliche Projekte von Studierenden, organisiert bzw. führt regelmäßige Informations- und wissenschaftliche Veranstaltungen durch.
10) Das Referat für Grund- und Freiheitsrechte versteht sich als Schnittstelle zwischen dem AStA und emanzipatorischen, antifaschistischen und antisexistischen Projekten und Gruppen auf dem Campus, in der Stadt und in der Region.
11) Das Referat für Ökologie und Verkehr berät die Studierenden bezüglich des VRR- und NRW-Tickets und versucht ihre Ausgestaltung zusammen mit den Verkehrsverbünden zu verbessern. Es wird gemeinsam mit der Universitätsverwaltung und den Nachbarkommunen versuchen, die Verkehrssituation zu verbessern. Das Referat verhandelt mit der Universitätsverwaltung über eine ökologische Grundsanierung und organisiert darüber hinaus umweltpolitische Veranstaltungen. Ein zentrales Thema ist zudem die Überwindung jeglicher Tierversuche an der Ruhr-Universität Bochum.
§ 4 FSVK & Fachschaften
1) Die Arbeit der FSVK wird gefördert. Der AStA stellt der FSVK zwei Aufwandsentschädigungen bereit. Darüber hinaus stellt der AStA der FSVK Infrastruktur für die Sprecher_innen und Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen die FSVK tagen kann.
2) Die Finanzierung von Projekten und Reisen der Fachschaften erfolgt nach den in den Richtlinien für die Fachschaftenfinanzierung festgelegten Kriterien.
§ 5 Autonome Referate
1) Die Referent_innen der autonomen Referate werden entsprechend ihrer inneren Ordnung durch Wahlen bestimmt.
2) Die autonomen Referate werden vom AStA infrastrukturell und finanziell wie im Haushaltsplan ausgewiesen unterstützt.
§ 6 Beratungen und Honorarstellen
1) Der AStA stellt Berater_innen – wie im Haushaltsentwurf ausgewiesen – ein. Die Berater_innen erstatten einmal im Semester beim AStA-Vorstand über ihre Tätigkeit sowie Art und Umfang der bearbeiteten Fälle Bericht. Die Arbeitszeiten der Berater_innen werden in Absprache mit dem AStA-Vorstand geregelt.
2) Der AStA betreibt in Zusammenarbeit mit dem AKAFÖ eine Ausländer_innenberatung.
§ 7 Gremien
1) Der AStA unterstützt die Arbeit der Studierenden in den Gremien der universitären Selbstverwaltung und des AKAFÖ. Der AStA stellt eine unabhängige Gremienberatung ein. Die Gremienberatung wird von mindestens zwei Personen besetzt. Mindestens eine dieser Personen sollte Mitglied der Senatsfraktion sein und Kontakt zu Studierenden in anderen universitären Gremien halten. Diese Gremienbeauftragte kann von der studentischen Senatsfraktion vorgeschlagen werden. Die weitere(n) Stelle(n) werden vom AStA autonom besetzt.
§ 8 Wohnheimrunde
1) Der AStA unterstützt die Studierenden in Wohnheimen des AKAFÖ und anderer Träger durch Entschädigung der Sprecherin der Wohnheimrunde in Höhe von 50 Euro.
2) Für Projekte der Studierenden in Wohnheimen stellt der AStA Geldmittel in der im Haushalt ausgewiesenen Höhe zur Verfügung.
§ 9 KulturCafé
1) Der AStA betreibt das KulturCafé. Das KulturCafé wird von zwei gleichberechtigten Geschäftsführer_innen geleitet. Die Aufgabenverteilung regelt der AStA-Vorstand in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführer_innen.
2) Zur Koordination und Festlegung des Kulturprogramms führt der AStA den Kulturprogrammbeirat fort. Diesem gehören an: Das Kulturreferat des AStA, eine Vertreter_in der Fachschaften (durch die FSVK gewählt), eine Vertreter_in des Personals des KulturCafés, eine Vertreterin des autonomen Ausländer_innenreferates, eine Vertreter_in von boSkop und eine Person der Geschäftsführung des KulturCafés, die dem Beirat beratend zur Seite steht. Während der Vorlesungszeit tagt der Kulturprogrammbeirat einmal pro Woche. Die Sitzungen des Beirates werden von den Kulturreferent_innen geleitet. Der Kulturprogrammbeirat ist bei Anwesenheit von mindestens drei Vertreter_innen beschlussfähig. Findet sich innerhalb des Beirates über eine Entscheidung kein Konsens, so ist die Entscheidung auf die nächste AStA-Sitzung zu vertagen. Innerhalb dieser Zeit ist durch die Beteiligten eine Kompromisslösung zu finden. Bei der Arbeit des Kulturprogrammbeirates sind die Richtlinien für die Nutzung des KulturCafés zu berücksichtigen. Der AStA-Vorstand verfügt über ein Vetorecht bei Entscheidungen des Beirates, wenn diese Entscheidungen finanzielle oder politische Folgen haben.
§ 10 Finanzen
1) Der diesem Koalitionsvertrag beiliegende Haushaltsplan für das Jahr 2011/12 wird von der/dem Finanzreferent_in zur Beschlussfassung in das Studierendenparlament eingebracht.
2) Der Haushaltsplan und seine Nachträge werden auf der AStA-Homepage und entsprechend durch Aushang veröffentlicht.
§ 11 AStA-Publikationen
1) Der AStA gibt Publikationen heraus. Diese werden von den Referent_innen des AStA erstellt. Die genauere Organisation wird von der AStA-Sitzung festgelegt.
2) Publikationen des AStA werden im Einvernehmen aller AStA-Referent_innen veröffentlicht.
3) Zum Ende seiner Amtszeit verfasst der AStA einen Tätigkeitsbericht, der universitätsweit zugänglich gemacht wird.
§ 12 bsz
1) Die bsz erscheint während der Vorlesungszeit als wöchentliche, außerhalb der Vorlesungszeit als 14tägige „Stadt-und Studierendenzeitung“.
§ 13 Initiativen
1) Der AStA fördert Initiativen wie im Haushalt ausgewiesen.
2) Initiativen können auf der Vorstandssitzung oder der AStA-Sitzung Anträge stellen.
§ 14 Studierendenvollversammlungen
1) Der AStA strebt an, die Studierendenvollversammlung in der Satzung zu verankern.
2) Die Beschlüsse einer ordnungsgemäßen Uni-Vollversammlung sind für den AStA bindend.
§ 15 Satzungsreform
1) Der AStA strebt eine stetige Weiterentwicklung der Satzung, der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments, der Sozialbeitragsordnung, der Fachschaftenrahmenordnung und einer Finanzordnung an.
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